DGUV Information 210-003 - Auswahl von Schnitt- und Stichschutz bei der Verwendung von Handmessern in der Nahrungsmittelwirtschaft

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Auswahl von Schnitt- und Stichschutz bei der Verwendung von Handmessern in der Nahrungsmittelwirtschaft
(bisher: BGI 864)

Fleischerei-Berufsgenossenschaft

Stand der Vorschrift: Juli 2004

Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung des Fachausschusses "Fleischwirtschaft" der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften erarbeitet und durch die Fleischerei-Berufsgenossenschaft veröffentlicht.

Diese BG-Information - für deren Inhalt die Fleischerei-Berufsgenossenschaft verantwortlich zeichnet - wurde in das Sammelwerk des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften aufgenommen und kann sowohl bei der

Fleischerei-Berufsgenossenschaft

Lorzingstraße 2

55127 Mainz

als auch beim

Carl Heymanns Verlag

Luxemburger Straße 449

50939 Köln

unter der Bestellnummer BGI 864 bezogen werden.

Vorbemerkung

BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.

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Diese BG-Information dient der weitergehenden Erläuterung der BG-Regeln "Benutzung von Stechschutzbekleidung" (BGR 196) sowie "Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern" (BGR 200) und sollte mit diesen zusammen verwendet werden.

Sie befasst sich dabei ausschließlich mit der Verwendung von Handmessern bei Lebensmittelgewinnung, -verarbeitung und -verkauf und den dabei gebotenen Schutzmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich Auswahl und Einsatz von persönliche Schutzausrüstungen, die als Stech- und Schnittschutz verwendet werden, sowie technischen, organisatorischen und anderen personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

Die in den vorstehend genannten BG-Regeln enthaltenen Checklisten für die Gefährdungsermittlung werden hier präzisiert und eingehender betrachtet. Insbesondere die im Anhang der BG-Regel "Benutzung von Stechschutzbekleidung" (BGR 196) vorgestellte Durchführung einer Risikobetrachtung wird beispielhaft für ausgewählte Arbeitsbedingungen erläutert (siehe Anhang 4).

Die vorliegende BG-Information ist auch als Handlungsanleitung für den Arzt gedacht.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Einleitung1
Handmesserarten und ihre bestimmungsgemäße Verwendung2
Gefährdungsbeurteilung3
Ziel- und Maßnahmenhierarchie3.1
Risikoprioritätszahl (RPZ)3.2
Schutzmaßnahmen4
Technische und organisatorische Maßnahmen4.1
Personenbezogene Maßnahmen4.2
Fazit5
Hersteller persönlicher Schutzausrüstungen, die als Stechschutz Anwendung findenAnhang 1
Hersteller von Messern (Auswahl)Anhang 2
Beispielrechnungen Beispiele für die Ermittlung der Risikoprioritätszahl (RPZ)Anhang 3
Vorschriften und RegelnAnhang 4