
Anhang 3
Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung (bisher: BGI 858)
Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung (bisher: BGI 858)
Anhangteil
Anhang 3 – Hygiene- und Hautschutzplan
Was | Wann | Womit | Wie | Wer |
Hautschutz | vor der Arbeit, nach jeder Hautreinigung | Hautcreme aus Tube oder Spender gemäß betriebsärztlicher Empfehlung | Hände und Finger sorgfältig eincremen und einziehen lassen | Jeder |
Hautreinigung | nach Verschmutzung, vor den Mahlzeiten, nach Arbeitsabschnitten | Wasser, pH neutrale, hautschonende Seife | Hände waschen, mit Einmalhandtüchern abtrocknen | Jeder |
Hautpflege | nach jeder Arbeitsschicht | Hautcreme aus Tube oder Spender gemäß betriebsärztlicher Empfehlung | Hände und Finger sorgfältig eincremen und einziehen lassen | Jeder |
Reinigung der wiederverwendbaren Arbeitskleidung | 1 bis 2 mal wöchentlich oder nach Kontamination | Waschmaschine bei 60-95°C, übliches Wasch-mittel | Nassverfahren | Fa. XY |
Atemschutzmaske reinigen/desinfizieren (gemäß Herstellerangaben) | täglich, bei Gebrauch | gemäß Herstellerangaben | Flächendesinfektion, nicht abtrocknen, einwirken lassen | Herr/Frau XY |
Filterwechsel der Atemschutzmaske | nach Erfordernis, mind. arbeitstäglich | Jeder | ||
Hygienische Hand- und Hautdesinfektion | nach direktem Kontakt mit fäkalhaltigen Abwässern ohne sichtbare Verschmutzung | z.B. alkoholisches Händedesinfektionsmittel (gemäß VAH-Liste1 | ca. 3 ml auf trockener Haut verreiben und ca. 30 sec. einwirken lassen, nicht abtrocknen | Jeder |
Desinfektionsmittelliste des VAH (Verbundes für angewandte Hygiene e.V.) früher Desinfektionsmittelliste der deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie DGHM)