DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schim...

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Anhang 2, Ermittlung der Expositionsstufen
Anhang 2
Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung (DGUV Information 201-028)

Anhangteil

Titel: Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung (DGUV Information 201-028)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-028
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Anhang 2 – Ermittlung der Expositionsstufen

In der nachfolgenden Tabelle sind typische Tätigkeiten bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden und die zu erwartende Höhe der Exposition gegenüber Schimmelpilzen ("erhöht", "hoch" oder "sehr hoch") aufgeführt. Die Zuordnungen der Tätigkeiten beruhen sowohl auf Expositionsmessungen als auch auf Abschätzungen. Unter den bei der Sanierung auftretenden Biostoffen machen Schimmelpilze den größten Anteil aus. Aus diesem Grund wird für die Zuordnung der Sanierungstätigkeiten zu den Expositionsstufen die Schimmelpilzkonzentration in der Luft als Beurteilungskriterium herangezogen.

Die Exposition gegenüber luftgetragenen Biostoffen mit sensibilisierender oder toxischer Wirkung kann beispielsweise über einen Vergleich der Konzentration am Arbeitsplatz mit der Konzentration in der Außenluft beurteilt werden. Jahreszeitlich bedingt können die Hintergrundkonzentrationen für Schimmelpilze schwanken: Sie liegen bei ca. 200-800 KBE/m3 (Winter/Frühjahr) bzw. 1000-4000 KBE/m3 (Sommer/Herbst) in der Außenluft (Kolk et al., 2009).

Die Einteilung der Expositionsstufen bezieht sich auf einen Vergleich mit der Hintergrundkonzentration. Unterschieden werden Konzentrationsbereiche, die gegenüber der Hintergrundkonzentration als erhöht, hoch oder sehr hoch bezeichnet werden. Als weiteres Zuordnungskriterium wird die Staubexposition (A- und E-Staub) berücksichtigt.

Die Expositionshöhen werden wie folgt unterteilt:

Exposition "Erhöht"  
 Schimmelpilzexposition< 50 000 KBE/m3 und
 StaubexpositionA-Staub < 1,25 mg/m3
  E-Staub < 10 mg/m3
Exposition "Hoch"  
 Schimmelpilzexposition50 000-500 000 KBE/m3 oder
 Staubexposition:A-Staub 1,25-12,5 mg/m3
  E-Staub 10-100 mg/m3
Exposition "Sehr hoch"  
 Schimmelpilzexposition> 500 000 KBE/m3 oder
 StaubexpositionA-Staub > 12,5 mg/m3
  E-Staub > 100 mg/m3

Bei der Zuordnung wurde folgendes berücksichtigt:

  • Die Zuordnung bezieht sich, wenn nicht explizit anders dargestellt, auf die übliche Ausführungsweise dieser Tätigkeit ohne besondere technische Maßnahmen zur Verringerung der Sporenausbreitung (z. B. lokale Absaugung).

  • Für die Exposition gegenüber Schimmelpilzen existiert kein gesundheitsbasierter Grenzwert. Bei der Sanierung werden i.d.R. die Hintergrundwerte überschritten. Tätigkeiten mit einer erhöhten Exposition liegen im Sinne dieser Handlungsanleitung dann vor, wenn 50 000 KBE/m3 in der Atemluft der Beschäftigten unterschritten werden. Dieser Wert beruht auf Erfahrungen aus dem Abfallbereich und ist dort als technischer Kontrollwert (TKW) eingeführt.

  • Bei der Zuordnung der Tätigkeiten wurde neben der Schimmelpilzexposition auch die Staubbelastung am Arbeitsplatz berücksichtigt. Als Voraussetzung für die Zuordnung einer Tätigkeit zu der Exposition "Erhöht" ist gleichzeitig die Einhaltung des allgemeinen Staubgrenzwertes (TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte") zu gewährleisten. Die Zuordnung einer Tätigkeit zu Exposition "Hoch" erfolgt, wenn eine maximal 10-fache Überschreitung des allgemeinen Staubgrenzwertes vorliegt. Tätigkeiten mit einer höheren Staubexposition sind der Exposition "sehr hoch" zuzuordnen.

  • Der Überschreitungsfaktor von 10 ergibt sich aus der Schutzwirkung der Atemschutzgeräte (Halbmaske mit P2-Filter/partikelfiltrierende Maske FFP2), die bei Tätigkeiten mit hoher Exposition einzusetzen sind. Diese Geräte bieten Schutz bis zu einer 10-fachen Grenzwertüberschreitung (DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten").

  • Da eine mögliche Korrelation zwischen Staub- und Schimmelpilzsporenkonzentration nicht für alle Tätigkeiten hinreichend belegt werden kann, kann die Unterschreitung des allgemeinen Staubgrenzwertes nicht zwangsläufig mit einer geringen Sporenkonzentration gleichgesetzt werden und umgekehrt.

  • Bei der Zuordnung der Tätigkeiten wurden Gebäudeschadstoffe (z. B. alte Mineralwoll-Dämmstoff, Asbest, teerhaltige Produkte) nicht berücksichtigt. Diese sind bei der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich zu berücksichtigen.

Beispielhafte Tätigkeiten Zu erwartende Schimmelpilz- und Staubexposition
  erhöht hoch Sehr hoch
Sanierung im Wandbereich
Fugendichtstoff (Silikon, Acryl) nach der Reinigung/Absaugung entfernen erhöht   
Tapete trocken entfernen   Sehr hoch
Raumseitig befallene Tapete nach Absaugen der Oberfläche und Anfeuchten entfernen erhöht   
Putz trocken entfernen - Abstemmen ohne staubbindende Maßnahmen   Sehr hoch
Betonschleifer/Putzfräse mit Absaugung  hoch  
Betonschleifer/Putzfräse mit Absaugung und lokaler Absaugung im Arbeitsbereich erhöht   
Putz entfernen mit gekapseltem Hochdruckwasserstrahlverfahren  hoch  
Trockenbauwände entfernen   Sehr hoch
Sanierung im Deckenbereich
Tapete trocken entfernen   Sehr hoch
Zwischendecken, abgehängte Decken öffnen und befallene Materialien (u. a. Dämmung) entfernen   Sehr hoch
Sanierung im Fußbodenbereich
Teppichboden (verklebt) nach dem Absaugen trocken entfernen   Sehr hoch
Ausbau verklebter Bodenbeläge (z. B. Parkett, PVC, Linoleum)   Sehr hoch
Ausbau nicht verklebter, glatter Bodenbeläge (z. B. Parkett, Laminat)  hoch  
Aufgeständerte Bodenkonstruktion entfernen   Sehr hoch
Estrich und Dämmung trocken entfernen   Sehr hoch
Estrich und Dämmung trocken entfernen mit zusätzlicher Lüftung des unmittelbaren Arbeitsbereiches  hoch  
Sonstige Tätigkeiten
Entrümpeln/Räumen stark verunreinigter Bereiche   Sehr hoch
Archivgut reinigen/räumen
(siehe auch TRBA 240)
   Sehr hoch
Dämmmaterial (Mineralwolle/Zellulose/Holzfaserplatten) ausbauen   Sehr hoch
Schüttmaterial in Hohlraumkonstruktionen ausräumen   Sehr hoch
Bohren mit abgesaugten Geräten erhöht