
Abschnitt 6.7
Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung (bisher: BGI 858)
Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung (bisher: BGI 858)
Abschnitt 6.7 – Schutzmaßnahmen bei Kontakt mit fäkalhaltigem Abwasser
Bei Kontakt mit Abwasser kommt den Hygienemaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Die unter Abschnitt 6.3 sowie Abschnitt 6.4.5 "Handschutz" genannten Maßnahmen sind auch hier zu beachten.
Zusätzlich sind bei Tätigkeiten mit möglichem Abwasserkontakt längerstulpige Schutzhandschuhe zu verwenden, damit durch umgeschlagene Stulpen ein Rücklaufen kontaminierter Flüssigkeiten auf die Arme verhindert wird.