DGUV Information 203-029 - Gestaltungsregeln für den Einsatz von Transferwagen i...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 4.5, Bereich zwischen Fördergut und Aufbauten
Abschnitt 4.5
Gestaltungsregeln für den Einsatz von Transferwagen in der Wellpappenindustrie (bisher: BGI 854)
Titel: Gestaltungsregeln für den Einsatz von Transferwagen in der Wellpappenindustrie (bisher: BGI 854)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-029
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4.5 – Bereich zwischen Fördergut und Aufbauten

Der Abstand zwischen Fördergut auf der Rollenbahn sowie Aufbauten des Transferwagens und Fördergut auf dem Transferwagen muss gemäß → DIN EN 349 "Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen" mindestens 500 mm betragen (Bild 4).

Das Gesamtmaß von mindestens 500 mm errechnet sich aus den beiden Teilabständen

  1. a:

    Vorderkante Rollenbahn bis Wellpappenstapel

    und

  2. b:

    Vorderkante Rollenbahn bis Aufbauten Transferwagen beziehungsweise Wellpappestapel auf dem Transferwagen.

Es gilt a + b ≥ 500mm

Im Idealfall sind alle Zwischenräume an den Rollenbahnen mit Füllblechen ausgekleidet. So können Stolperstellen entschärft werden.

Dieser Abstand ist in jedem Falle einzuhalten. Dafür ist es notwendig, die Wellpappenstapel von der Vorderkante der Rollenbahn zurückzusetzen und, falls erforderlich, die Aufbauten des Transferwagens einzurücken.

BILD 4: Sicherheitsabstand zwischen Transferwagen und Wellpappenstapel