
Gestaltungsregeln für den Einsatz von Transferwagen in der Wellpappenindustrie (bisher: BGI 854)
Abschnitt 4.6 – Hinweisende Sicherheitstechnik an der Scherstelle zwischen Transferwagen und Rollenbahn
An Scherstellen zwischen Rollenbahn und Transferwagen sind Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um schwere Verletzungen zu verhindern.
Sind keine technischen Maßnahmen, wie zum Teil in Abschnitt 7 beschrieben möglich, können zum Beispiel nachgiebige und weiche Schaumstoffelemente in der Signalfarbe gelb mit einer Kantenlänge von mindestens 400 x 300mm angeordnet werden. Die Höhe des Schaumstoffelementes sollte hierbei so gestaltet werden, dass Rollenbahnniveau erreicht wird. Es ist darauf zu achten, dass die Vorderkante des Schaumstoffelementes mit der Vorderkante der Rollenbahn bündig abschließt.

BILD 5: Maße eines Schaumstoffelementes
Es empfiehlt sich, die Schaumstoffelemente bei Verwendung von Laserscannern im unteren Bereich 150 mm auszuklinken, um das Unterschneiden an diesen Stellen zu ermöglichen.

BILD 6: Anordnung der Schaumstoffelemente

BILD 7: Schaumstoffelement ausgeklinkt

Der Schaumstoffwürfel gehört zur "hinweisenden Sicherheitstechnik". Er zeigt einen Gefährdungsbereich an und soll den Zutritt verhindern.
Da Beschädigungen dieser Schaumstoffelemente durch Staplerverkehr zu erwarten sind, ist darauf zu achten, dass diese entsprechend geschützt und bei Beschädigung sofort ausgetauscht werden. Hier hat sich das Aufbringen mittels Klettverschluss auf den Boden oder seitlich an der Rollenbahn als praktikable Maßnahme herausgestellt, um das Schaumstoffelement bei unbeabsichtigter Entfernung schnell wieder zu installieren.
Das Anbringen der Schaumstoffwürfel dient nicht der Sicherung der Scherstelle zwischen Transferwagen und Rollenbahn, sondern soll die Beschäftigten vor allem auf die Gefährdung hinweisen und den Aufenthalt von Beschäftigten in diesem kritischen Bereich verhindern.
Weitere Informationen
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DIN EN 1525 "Sicherheit von Flurförderzeugen; Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme"
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DIN EN 349 "Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen"