
Abschnitt 5.6
Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003)
Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003)
Abschnitt 5.6 – 5.6 Ausbildungsbescheinigung
Jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss einen Fachkundenachweis (Zertifikat) der Ausbildungseinrichtung. Dieser soll mindestens beinhalten:
Vor- und Zuname
Information zum Aufbau des Lehrgangs, insbesondere dessen Gliederung in verschiedene Lernphasen und deren Dauer/Umfang
Hinweis auf Einhaltung dieser DGUV Information
Ausbildungsträger
Ausstellungsdatum
![]() | Hinweis |
"Eine Bestellung wird erst nach der Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten wirksam." |