DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung vo...

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Abschnitt 6, 6 Spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbi...
Abschnitt 6
Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003)
Titel: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 205-003
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6 – 6 Spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung

Die Ausbildung findet im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und gegebenenfalls in Kombination mit anderen Lernformen statt. Die Ausbildungseinrichtungen nach Kapitel 5.1 können im Rahmen der nachfolgenden Regelungen sowie der Vorgaben des Kapitels 5 die Ausbildung frei gestalten.

Die Ausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.