DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung vo...

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Abschnitt 5.3, 5.3 Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinri...
Abschnitt 5.3
Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003)
Titel: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 205-003
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5.3 – 5.3 Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen

Im Rahmen der Ausbildung müssen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen, wie z. B. Feuerlöschern und Wandhydranten an einem realitätsnahen Feuer üben. Hierzu können z. B. behördlich genehmigte Löschübungsplätze (Lösch-Trainingszentren) genutzt werden oder Brandsimulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen zur Anwendung kommen.

string Hinweis
Virtuelle Brandsimulationseinrichtungen sind nicht zulässig.