
Abschnitt 5.3
Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003)
Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003)
Abschnitt 5.3 – 5.3 Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
Im Rahmen der Ausbildung müssen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen, wie z. B. Feuerlöschern und Wandhydranten an einem realitätsnahen Feuer üben. Hierzu können z. B. behördlich genehmigte Löschübungsplätze (Lösch-Trainingszentren) genutzt werden oder Brandsimulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen zur Anwendung kommen.
![]() | Hinweis |
Virtuelle Brandsimulationseinrichtungen sind nicht zulässig. |