
Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003)
Abschnitt 5.1 – 5.1 Ausbildungseinrichtungen
Ausbildungseinrichtungen für die kompetente Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten im Sinne dieser DGUV Information können sein:
Ausbildungseinrichtungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer von ihr mit der Durchführung der Ausbildung beauftragten Organisation.
CFPA 4-anerkannte Ausbildungseinrichtungen,
Ausbildungseinrichtungen der Schadenversicherer,
Ausbildungseinrichtungen der Fach- und Prüfeinrichtungen für Brand- und Explosionsschutz,
die Feuerwehrschulen der Bundesländer,
die Bundeswehrfeuerwehrschule,
staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen,
und gleichermaßen qualifizierte Ausbildungseinrichtungen (siehe Anhang 3), die entsprechend dieser DGUV Information ausbilden.
CFPA: The Confederation of Fire Protection Associations Europe (CFPA Europe) = Zusammenschluss national anerkannter Organisationen für Brandschutz