
Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003)
Abschnitt 4.1 – 4 Qualifikation von Brandschutzbeauftragten
4.1 Auswahl geeigneter Personen
Dem oder der für eine Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten geeigneten Mitarbeiter oder Mitarbeiterin sollen gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren bekannt sein.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten sollen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
Für die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten sollten zudem nur Personen ausgewählt werden, bei denen zu erwarten ist, dass diese über
ein angemessenes technisches Verständnis,
eine ausreichende Kommunikationsstärke und
über eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.
Diese Eigenschaften sind ggf. über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen im Vorfeld der Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten zu erwerben.
![]() | Hinweis |
Besonders ist zu beachten, dass Brandschutzbeauftragte mit dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin, den Führungskräften, Beschäftigten, weiteren Betriebsbeauftragten sowie Behörden und Versicherern mündlich und schriftlich kommunizieren müssen. |