DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung vo...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildu...
DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003)
Titel: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV Information 205-003)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 205-003
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
(DGUV Information 205-003)

Information

string DGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2020

string

Gegenüber der vorigen Ausgabe vom November 2014 wurde die vorliegende Ausgabe komplett überarbeitet und auch auf die zukunftsweisende Kompetenzausbildung ausgerichtet (vgl. z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit). Neue spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sind definiert und festgeschrieben. Die Ausbildung soll im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und gegebenenfalls in Kombination mit anderen Lernformen, wie z. B. Praxisphasen, Praxisprojekt, Selbstlernphasen und Online-Seminaren stattfinden. Die vorliegende neue Ausgabe führt darüber hinaus näher aus, welche Ausbildungseinrichtungen bzw. welche ausbildenden Personen als qualifiziert und fachkundig gelten.

Inhaltsverzeichnis Abschnitt
  
Vorwort  
  
Brandschutzorganisation 1
Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten 1.1
Gefährdungsbeurteilung 1.2
Stellung im Betrieb 1.3
Bestellung von Brandschutzbeauftragten 2
Schriftliche Bestellung und Aufgabenübertragung 2.1
Externe Brandschutzbeauftragte 2.2
Mitteilung an die zuständige Genehmigungsbehörde 2.3
Aufgaben von Brandschutzbeauftragten 3
Qualifikation von Brandschutzbeauftragten 4
Auswahl geeigneter Personen 4.1
Besondere Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung 4.2
Befähigung aufgrund beruflicher Qualifikation und Kompetenz 4.3
Aktualität der Ausbildung 4.4
Allgemeine Regelungen zur Ausbildung 5
Ausbildungseinrichtungen 5.1
Inhalt und Umfang der Ausbildung 5.2
Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen 5.3
Ausbildungsunterlagen 5.4
Abschlussprüfungen 5.5
Ausbildungsbescheinigung 5.6
Spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung 6
Präsenzphasen 6.1
Praxisphasen 6.2
Praxisprojekt 6.3
Selbstlernphasen 6.4
Online-Seminar 6.5
Vereinfachte Übersicht über die Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung 6.6
Hochschulische Ausbildung 7
Präsenzstudiengänge 7.1
Fernstudiengänge 7.2
Fortbildung von Brandschutzbeauftragten 8
Übergangsfristen 9
Ausgewählte Literaturhinweise 10
  
Bestellungsschreiben zur Aufgabenübertragung Anhang 1
Kompetenzen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten Anhang 2
Gleichermaßen qualifizierte Ausbildungseinrichtungen Qualifikation/Fachkunde der ausbildenden Personen Anhang 3
Beispiele für die Gestaltung der Ausbildung (Kapitel 6) Anhang 4
Danksagung  

Vorwort

Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen wurden in Gesetzen 1, Verordnungen und Richtlinien die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen und Unternehmerinnen bzw. Unternehmer verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen, so z. B. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Abfall-, Gewässer- oder Strahlenschutzbeauftragte.

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Unternehmer oder der Unternehmerin als kompetente Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.

In der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Ausgabe Mai 2018 sind Brandschutzbeauftragte zum betrieblichen Brandschutz genannt. Ermittelt der Unternehmer oder die Unternehmerin eine erhöhte Brandgefährdung, kann die Benennung von Brandschutzbeauftragten erforderlich sein, die eine beratende und unterstützende Funktion übernehmen.

Diese mit der VdS Richtlinie 3111 und vfdb-Richtlinie 12-09/01 textgleiche DGUV Information legt Mindestanforderungen an die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fest und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.

Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz
des Fachbereichs Feuerwehren Hilfeleistungen
Brandschutz der DGUV

Diese DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und
Bestellung von Brandschutzbeauftragten" wurde gemeinsam von DGUV, GDV / VdS
und vfdb erstellt und ist textgleich von diesen veröffentlicht.

DGUV Information 205-003
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p205003

© Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch
auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

1

z. B. Grundgesetz Artikel 2 (2): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ...