Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
(DGUV Information 205-003)
Information
(bisher BGI 847)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe November 2014
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Brandschutzorganisation | 1 |
Stellung im Betrieb | 1.1 |
Gefährdungsbeurteilung | 1.2 |
Bestellung von Brandschutzbeauftragten | 2 |
Schriftliche Aufgabenübertragung | 2.1 |
Externe Brandschutzbeauftragte | 2.2 |
Aufgaben von Brandschutzbeauftragten | 3 |
Qualifikation von Brandschutzbeauftragten | 4 |
Voraussetzungen zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten | 4.1 |
Befähigung zum Brandschutzbeauftragten | 4.2 |
Aktualität der Ausbildung | 4.3 |
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten | 5 |
Ausbildungseinrichtungen | 5.1 |
Aufbau und Dauer der Ausbildung | 5.2 |
Inhalte der Ausbildung | 5.3 |
Ausbildungsunterlagen | 5.4 |
Abschlussprüfung | 5.5 |
Fortbildung von Brandschutzbeauftragten | 6 |
Quellen | 7 |
Musterbestellungsschreiben zur Aufgabenübertragung | Anhang 1 |
Beispiel für die Bemessung der Einsatzzeit von Brandschutzbeauftragten | Anhang 2 |
Lehrinhalte für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten | Anhang 3 |
Vorwort
Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen werden in Gesetzen 1) , Verordnungen und Richtlinien die Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen oder Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen, so z. B. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Abfall-, Gewässer- oder Strahlenschutzbeauftragte.
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.
Diese bundeseinheitliche DGUV Information legt Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fest, beschreibt die Aufgaben und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.
z.B. Grundgesetz Artikel 2 (2): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...