
Abschnitt 6
Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Abschnitt 6 – Unterweisung
Versicherte sind über das Bedienen von Kabelschneidgeräten und die beim Schneiden von Kabeln möglichen Gefahren vor der erstmaligen Benutzung und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen.