DGUV Information 203-028 - Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)

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Abschnitt 4.8, Rückfrage
Abschnitt 4.8
Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Titel: Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-028
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4.8 – Rückfrage

Vor und nach dem Schneiden des Kabels ist bei der netzführenden Stelle zu erfragen, ob das richtige Kabel geschnitten worden ist. Dies ist besonders wichtig bei gelöschten Netzen.