DGUV Information 203-028 - Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)

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Abschnitt 4.4, Anlegen des Schneidkopfes
Abschnitt 4.4
Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Titel: Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-028
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4.4 – Anlegen des Schneidkopfes

Der Schneidkopf sollte in einem Winkel von ca. 90° zum Kabel angelegt werden. Das Kabel ist in die geöffneten Scherenbacken oder das geöffnete Bugmesser einzulegen.