
Abschnitt 4.3
Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Abschnitt 4.3 – Sicht
Beim Ausrollen der Isolierschlauchleitung ist darauf zu achten, dass der Punkt, an dem geschnitten wird, einsehbar ist, damit sich niemand im Gefahrbereich aufhalten kann.