
Abschnitt 4.1
Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Abschnitt 4.1 – 4
Schneiden von Kabeln
4.1
Prüfung auf einwandfreien Zustand
Das Kabelschneidgerät ist vor jeder Benutzung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Das Kabelschneidgerät besteht aus drei einzelnen Elementen, die zu einem Gesamtsystem zusammengebaut werden.
Schneidkopf
Isolierschlauchleitung (nichtleitender Hydraulikschlauch)
Hydraulikpumpe