
Abschnitt 2.9
Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Abschnitt 2.9 – Knickschutz
Verhindert, dass der Mindestbiegeradius an den Enden des Isolierschlauches unterschritten wird.
Verhindert, dass der Mindestbiegeradius an den Enden des Isolierschlauches unterschritten wird.