
Abschnitt 2.8
Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Arbeiten mit Kabelschneidgeräten (bisher: BGI 845)
Abschnitt 2.8 – Zulässiger Betriebsüberdruck
Ist der vom Hersteller vorgegebene Druck im Druckraum, der beim Betrieb des Kabelschneidgerätes nicht überschritten werden darf.