
Abschnitt 1.6
Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (bisher: BGI 843)
Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (bisher: BGI 843)
Abschnitt 1.6 – Einschmelzen und Recycling von Bleischrott, Elektroschrott, Akkus
Das Einschmelzen und Recycling, z.B. von Bleischrott, Elektroschrott, Akkus, muss unter Anwendung lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.
Trotz der technischen Maßnahmen ist eine Überschreitung des Luftgrenzwertes möglich.

Bild 1-7: Einschmelzen von bleihaltigem Material