DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganische...

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Abschnitt 1.6, Einschmelzen und Recycling von Bleischrott, E...
Abschnitt 1.6
Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (bisher: BGI 843)
Titel: Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (bisher: BGI 843)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-057
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1.6 – Einschmelzen und Recycling von Bleischrott, Elektroschrott, Akkus

Das Einschmelzen und Recycling, z.B. von Bleischrott, Elektroschrott, Akkus, muss unter Anwendung lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.

Trotz der technischen Maßnahmen ist eine Überschreitung des Luftgrenzwertes möglich.

Bild 1-7: Einschmelzen von bleihaltigem Material