
Abschnitt 1.10
Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (bisher: BGI 843)
Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (bisher: BGI 843)
Abschnitt 1.10 – Beschichten von Oberflächen
Die Beschichtung von Oberflächen, z.B. durch Spritzen, Auftragen, Tauchen, muss unter Anwendung geeigneter lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.
Eine Überschreitung des Luftgrenzwertes ist möglich.

Bild 1-8: Bearbeitung bleihaltiger Oberflächen