DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganische...

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Abschnitt 1.10, Beschichten von Oberflächen
Abschnitt 1.10
Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (bisher: BGI 843)
Titel: Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (bisher: BGI 843)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-057
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1.10 – Beschichten von Oberflächen

Die Beschichtung von Oberflächen, z.B. durch Spritzen, Auftragen, Tauchen, muss unter Anwendung geeigneter lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.

Eine Überschreitung des Luftgrenzwertes ist möglich.

Bild 1-8: Bearbeitung bleihaltiger Oberflächen