
Abschnitt 6.4
Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben (bisher: BGI 839)
Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben (bisher: BGI 839)
Abschnitt 6.4 – Kennzeichnung
Da neben den technischen Maßnahmen auch organisatorische anwendbar sind, kommt der Kennzeichnung eine besondere Bedeutung zu. Die entsprechenden Sicherheitskennzeichen weist die BG-Regel "Elektromagnetische Felder" (BGR B11) im Anhang 4 aus, zwei Beispiele zeigen die Bilder 6-3 und 6-4.

Bild 6-3: Warnung vor elektromagnetischem Feld

Bild 6-4: Warnung vor magnetischem Feld