DGUV Information 251-004 - Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Abschnitt 3.2 - Rolle und Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat (Bild 3-2).

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Bild 3-2: Anforderungen an Arbeitgeber und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt insbesondere zu folgenden drei Aufgabenkomplexen:

  • Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung. Das erfordert insbesondere Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische, einschließlich psychosoziale, Belastungen der Beschäftigten.

  • Vorbereiten, Gestalten und Aufrechterhalten sicherer, gesundheits- und umweltgerechter Arbeitssysteme. Das verlangt insbesondere ein Bestimmen von Zielen und Anforderungen (Sollzuständen), die - übereinstimmend mit den bewerteten Risiken - von der Rangfolge der notwendigen Maßnahmen ausgehen. Daraus folgt das Entwickeln von Sicherheitskonzepten und dementsprechende Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen sowie von Arbeitsstoffen, bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation sowie der personellen und sozialen Bedingungen.

  • Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation.

    Daraus folgt Beratungsbedarf hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), sodass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden werden.

Die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit hat je nach Ansatzpunkt eine unterschiedliche Wirksamkeit. Die Komplexität der Aufgaben steigt von der Beschäftigung mit unfall- und krankheitsbewirkenden Faktoren über die Gestaltung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitssystemen hin zur Integration des Anliegens des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation. Die zunehmende Komplexität der Aufgabenbereiche bedingt auch eine größere Wirksamkeit (Bild 3-3).

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Bild 3-3: Wirkungsgrad der Unterstützung