Abschnitt 4.1 - 4.1 Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung
Um die Unternehmen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz zu unterstützen, wurden Leitlinien und Handlungshilfen z. B. durch die BAuA und die BG BAU entwickelt. [1]
Das "Kompendium Arbeitsschutz" der BG BAU beinhaltet über die allgemeinen Handlungshilfen hinaus ein spezielles Modul "M 36 Kampfmittelräumung".