Abschnitt 8.8 - 8.8 Transport der Kampfmittel innerhalb der Räumstelle
Die Verantwortliche Person entscheidet über den geeigneten Transport der Kampfmittel innerhalb der Räumstelle, insbesondere über
Transport mittels Fahrzeugen oder händisch,
offenen Transport oder in geschlossenen Behältern.
Darüber hinaus sind z. B. folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Ladungssicherung,
gefahrloser, kürzester Weg,
Gefährdung Dritter,
Feuerlöscher für den Fall von Entstehungsbrand am Fahrzeug.