DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung

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Abschnitt 8.8 - 8.8 Transport der Kampfmittel innerhalb der Räumstelle

Die Verantwortliche Person entscheidet über den geeigneten Transport der Kampfmittel innerhalb der Räumstelle, insbesondere über

  • Transport mittels Fahrzeugen oder händisch,

  • offenen Transport oder in geschlossenen Behältern.

Darüber hinaus sind z. B. folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Ladungssicherung,

  • gefahrloser, kürzester Weg,

  • Gefährdung Dritter,

  • Feuerlöscher für den Fall von Entstehungsbrand am Fahrzeug.