DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung

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Abschnitt 8 - 8 Durchführen der Maßnahmen

Bei der Kampfmittelräumung sind in der Regel die folgenden Arbeiten durchzuführen:

  1. 1.

    Einrichten der Räumstelle,

  2. 2.

    Herstellen der Räumfähigkeit,

  3. 3.

    Vermessen,

  4. 4.

    Sondieren/Orten,

  5. 5.

    Freilegen,

  6. 6.

    Identifizieren,

  7. 7.

    Bergen der Kampfmittel,

  8. 8.

    Transport der Kampfmittel innerhalb der Räumstelle,

  9. 9.

    Aufbewahren der Kampfmittel im Bereitstellungslager,

  10. 10.

    Überlassen der Kampfmittel an den zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst (wird in dieser DGUV Information nicht weiter erläutert).