DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Fes...

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Abschnitt 2, 2 Begriffsbestimmung
Abschnitt 2
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung (DGUV Information 201-027)
Titel: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung (DGUV Information 201-027)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-027
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2 – 2 Begriffsbestimmung

Arbeiten zur Kampfmittelräumung sind Arbeiten zur gezielten Untersuchung und Räumung kampfmittelbelasteter Flächen. Sie finden zum Beispiel statt im Rahmen der Herstellung der Baureife, der Sanierung einer Verdachtsfläche, einer beabsichtigten Nutzungsänderung einer Fläche/eines Grundstückes oder im Rahmen der Gefahrenerforschung/-abwehr. Dabei sind die Flächen gemäß dem definierten Räumziel entsprechend dem Stand der Technik von Kampfmitteln zu räumen.