
Abschnitt 4.1
Ärztliche Beratung zum Gehörschutz (DGUV Information 212-823)
Ärztliche Beratung zum Gehörschutz (DGUV Information 212-823)
Abschnitt 4.1 – 4 Hinweise zur Auswahl und Benutzung geeigneter Gehörschützer
4.1 Allgemeines
Es sollen nur Gehörschützer ausgewählt werden, die dem Stand der Technik entsprechen (CE-Kennzeichnung). Außerdem sind medizinische Auffälligkeiten (z. B. Hörverlust, Tinnitus) zu berücksichtigen.
Bei der Benutzung sind von Bedeutung z. B.:
Höhe der Exposition,
die Schalldämmung,
die Tragedauer,
die Arbeitsumgebung,
der Tragekomfort,
medizinische Auffälligkeiten,
die Vereinbarkeit mit anderen am Kopf getragenen Ausrüstungen.
Insbesondere wenn entsprechend dem DGUV Grundsatz G 20 "keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen" bestehen, ist eine sorgfältige Auswahl des Gehörschützers im Einzelfall erforderlich.