
Ärztliche Beratung zum Gehörschutz (DGUV Information 212-823)
Abschnitt 4.8 – 4.8 Auswahl der Schalldämmung
Eine Auswahl nach der Schalldämmung sollte grundsätzlich so erfolgen, dass sowohl eine zu geringe Dämmung (Unterprotektion) als auch eine Überprotektion vermieden werden, siehe Tabelle 1.
Am Ohr wirksamer Restschallpegel in dB(A) | Am Ohr wirksamer Restspitzenschallpegel in dB(Cpeak) | Beurteilung der Schutzwirkung |
> 85 | > 137 | nicht zulässig |
> 80 | > 135 | nicht empfehlenswert |
≤ 80 | ≤ 135 ** | empfehlenswert |
< 70 | - | * |
Für die Entscheidung "Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer" spielt die Schalldämmung keine Rolle. Es sind von beiden Typen sowohl Produkte mit hoher als auch mit niedriger Schalldämmung erhältlich. Die Auswahl des Gehörschützers nach der Schalldämmung kann nur unter Berücksichtigung des Lärms am Arbeitsplatz erfolgen. Dazu gehört neben der Höhe des Tages-Lärmexpositionspegels auch die Geräuschklasse, d.h., ob es sich um deutlich tieffrequente (nur etwa 15 % der Geräusche in Lärmbereichen) oder um mittel- bis hochfrequente Geräusche (ca. 85 % der Geräusche) handelt. Es wird gerade in diesem Punkt empfohlen, die Auswahl des Gehörschützers in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit des Betriebes vorzunehmen. Die Angaben zu Tages-Lärmexpositionspegel und Geräuschklasse sollten auf den Untersuchungsbögen Lärm I bzw. Lärm II vom Betrieb gemacht werden. Detaillierte Auswahlhinweise hinsichtlich der Schalldämmung gibt die DGUV Regel 112-194. Eine geeignete Methode zur Beurteilung der Schalldämmung und zur Auswahl von Gehörschützern ist der dort beschriebene HML-Check.