
Ärztliche Beratung zum Gehörschutz
(DGUV Information 212-823)
Information
(bisher BGI 823)
![]() | DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2015

Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Kurzbeschreibung der Gehörschützer | 3 |
Gehörschutzstöpsel | 3.1 |
Kapselgehörschutz | 3.2 |
Elektronische Gehörschützer | 3.3 |
Gehörschützer in Kombination mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen | 3.4 |
Hinweise zur Auswahl und Benutzung geeigneter Gehörschützer | 4 |
Allgemeines | 4.1 |
Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer? | 4.2 |
Gehörschutz-Otoplastiken | 4.3 |
Vorhandene Hörverluste | 4.4 |
Verringerte Schalldämmung in der Praxis | 4.5 |
Qualifizierte Benutzung und Unterweisungen | 4.6 |
Überprotektion | 4.7 |
Auswahl der Schalldämmung | 4.8 |
Hörbarkeit von Sprache und Gefahrensignalen | 4.9 |
Empfohlene Einsatzgebiete für elektronische Gehörschützer | 4.10 |
Einfluss der Tragedauer auf die effektive Schalldämmung | 4.11 |
Einsatz bei sehr hohen Schallpegeln | 4.12 |
Tragekomfort | 4.13 |
Arbeitsumgebung | 4.14 |
Kombination mit Brillen oder anderen persönlichen Schutzausrüstungen | 4.15 |
Anatomie und Physiologie des Außenohres in Bezug auf die Gehörschützer-Anwendung | 5 |
Hygiene | 6 |
Benutzung von Hörgeräten in Lärmbereichen | 7 |
Sichtprüfung der verwendeten Gehörschützer und Überprüfung der Benutzungsgewohnheiten im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge "Lärm" nach dem DGUV Grundsatz G 20 | 8 |
Sichtprüfung der verwendeten Gehörschützer | 8.1 |
Prüfung der Benutzungsgewohnheiten der Gehörschützer | 8.2 |
Hautreaktionen beim Tragen von Gehörschützern | 9 |
Gehörgangsreinigung | 10 |
Ausgewählte Krankheitsbilder | 11 |
Erkrankungen des äußeren Ohres | 11.1 |
Mittelohrentzündungen | 11.2 |
Schallleitungsschwerhörigkeiten | 11.3 |
Schallempfindungsschwerhörigkeit | 11.4 |
Tinnitus | 11.5 |
Information und Motivation | 12 |
Beispiele von Informations- und Motivationsschreiben zum Tragen von Gehörschützern, Vordrucke für den beauftragten Arzt | Anhang 1 |
Liste mit Gehörschützern mit extrem flacher Schalldämmkurve | Anhang 2 |
Qualifizierte Benutzung | Anhang 3 |
Vorschriften, Regeln und sonstige Schriften | Anhang 4 |
Vorbemerkung
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) betont die Priorität der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Lärmschutz. Wirkt dennoch gehörschädigender Lärm auf die Versicherten ein, müssen persönliche Schallschutzmittel (Gehörschützer) zum Einsatz kommen und die Versicherten müssen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) arbeitsmedizinisch überwacht werden.
Der DGUV Grundsatz für Arbeitsmedizinische Vorsorge G 20 "Lärm" sieht als ärztliche Leistung bei jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der ArbMedVV u. a. eine intensive Beratung zum Gehörschutz vor. Ziel der ärztlichen Beratung ist es, sowohl die Bereitschaft zur regelmäßigen Benutzung der Gehörschützer zu erhöhen als auch die Beschaffenheit bereits benutzter Gehörschützer zu prüfen.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist die DGUV Information 250-418 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 20 "Lärm"". Sie enthält Hinweise zu Vorsorgeanlässen und Arbeitsbereichen bzw. Tätigkeiten mit Lärmexposition.
Diese Information wendet sich an alle, die Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm" nach dem vorstehend genannten Grundsatz G 20 durchführen, also insbesondere an die beauftragten Ärzte und deren Fachpersonal. Es stellt die verschiedenen Arten der Gehörschützer vor und gibt grundsätzlich Hinweise zu deren Auswahl unter besonderer Berücksichtigung der Hygiene und spezieller Krankheitsbilder.
Die Auswahl der Gehörschützer aufgrund der Arbeitsplatzverhältnisse erfolgt im Allgemeinen durch den Betrieb, z. B. durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Für den Einzelfall, in dem eine individuelle Auswahl aus medizinischer Sicht erforderlich ist, wird zusätzlich auf die ausführlichen Informationen in der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" einschließlich einer Marktübersicht geprüfter Gehörschützer hingewiesen. Eine vereinfachte Darstellung findet sich in der DGUV Information 212-024 "Gehörschutz".
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet "Gehörschutz"
Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" der DGUV.
Layout & Gestaltung:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion
Titelfoto: © fineart-collection/Fotolia
Ausgabe Mai 2015
DGUV Information 212-823 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen