
Abschnitt 3
Sicherheitstechnische Anforderungen an Handgelenkerdung (bisher: BGI 818)
Sicherheitstechnische Anforderungen an Handgelenkerdung (bisher: BGI 818)
Abschnitt 3 – Erdungskontaktpunkt
Der Erdungskontaktpunkt wird mit dem in Abb. 4 dargestellten Symbol gekennzeichnet. Er darf nicht grün-gelb oder anderweitig mit einem Schutzleiteranschluss verwechselbar gekennzeichnet werden.
Wird die Handgelenkerdung an Arbeitsplätzen mit spannungsführenden Teilen in einem Nennspannungsbereich zwischen 250 V und 1000 V benutzt, ist zusätzlich ein Widerstand von min. 3 MΩ in Reihe zu dem 1 MΩ-Widerstand in die Erdungsleitung oder in den Erdungskontaktpunkt einzubauen. Dabei sind die gleichen Anforderungen wie an den in der Erdungsleitung angebrachten Widerstand zu erfüllen.

Abb. 4 Beispiele für Kennzeichnung des Erdungskontaktpunktes