DGUV Information 201-024 - Montage von Profiltafeln und Porenbetonplatten (bishe...

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Abschnitt 3.4, Mängelmeldung
Abschnitt 3.4
Montage von Profiltafeln und Porenbetonplatten (bisher: BGI 815)
Titel: Montage von Profiltafeln und Porenbetonplatten (bisher: BGI 815)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-024
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.4 – Mängelmeldung

Stellt ein Versicherter fest, dass

  • eine Einrichtung,

  • ein Arbeitsverfahren

    oder

  • das Arbeitsmaterial

    sicherheitstechnisch nicht einwandfrei ist, hat er dies dem Aufsichtführenden nach Abschnitt 3.3.2 unverzüglich zu melden, falls er den Mangel nicht selbst beseitigen kann.

    Siehe § 4 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (BGV C22, bisherige VBG 37).