
Abschnitt 2
Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen (bisher: BGI 810-4)
Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen (bisher: BGI 810-4)
Abschnitt 2 – 2 Begriffe
Die Bezeichnung Scheinwerfer, wie sie in dieser Schrift verwendet wird, wird branchenüblich für Leuchten zum Einsatz in Veranstaltungs- und Produktionsstätten benutzt. In den Normen wird der Begriff Leuchten verwendet. In dieser Schrift werden die Bezeichnungen so verwendet, wie sie in der Praxis benutzt werden.