DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 6.3 - 6.3 UV-Strahlung

UV-Strahlung gehört zum Spektrum der elektromagnetischen Strahlung, die nicht sichtbar und nicht direkt wahrnehmbar ist. Eine indirekte Wahrnehmung erfolgt über biologische Reaktionen - zum Beispiel Sonnenbrand und "Verblitzung" der Augen.

Die UV-Strahlung kann so energiereich sein, dass schon eine kurzzeitige Bestrahlung für das ungeschützte Auge und die ungeschützte Haut ein erhöhtes gesundheitliches Risiko darstellt. Aufgabe eines wirksamen Strahlenschutzes ist es daher, auf die strikte Einhaltung der international anerkannten Grenzwertempfehlungen zu achten. Auf diese Weise können akute Schäden vermieden und chronische Effekte zumindest begrenzt werden.

Die Wirksamkeit der UV-Strahlung ist stark von der Wellenlänge abhängig und wird für die verschiedenen biologischen Effekte - zum Beispiel die Pigmentierung und das Erythem (Hautrötung) - durch spektrale biologische Wirksamkeiten im UV-Bereich beschrieben.

Weitere Informationen siehe Anhang 3 "Informationen zur Gefährdung durch UV-Strahlung".