
Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer
Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen
(bisher: BGI 810-4)
VBG-Fachwissen
![]() | VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft |
Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2013

VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen - vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de |
Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
In dieser Publikation wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.
Wenn in dieser Publikation von Beurteilungen der Arbeitsbedingungen gesprochen wird, ist damit auch immer die Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gemeint.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffe | 2 |
Leuchten | 2.1 |
Ortsfeste Leuchten | 2.2 |
Ortsveränderliche Leuchten | 2.3 |
Arten von Scheinwerfern | 2.4 |
Zubehör | 2.5 |
Bereitstellung | 3 |
Konstruktion und Ausrüstung | 3.1 |
Benutzerinformation | 3.2 |
Bedienungs- und Montageanleitung | 3.2.1 |
Kennzeichnung | 3.2.2 |
Benutzung | 4 |
Allgemeine Sicherheitsanforderungen | 4.1 |
Scheinwerfer im Außenbereich und bei besonderen Umgebungseinflüssen | 4.2 |
Einsatz von Stativen | 4.3 |
Besondere Arten von Scheinwerfern und Zubehör | 5 |
Tageslichtscheinwerfer | 5.1 |
Verfolgerscheinwerfer | 5.2 |
Multifunktionsscheinwerfer | 5.3 |
LED-Scheinwerfer | 5.4 |
Zubehör | 5.5 |
Gefährdungen | 6 |
Gefährdungsbeurteilung | 6.1 |
Blendwirkung | 6.2 |
UV-Strahlung | 6.3 |
Erwärmung | 6.4 |
Prüfungen | 7 |
Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme | 7.1 |
Wiederkehrende Prüfungen | 7.2 |
Checkliste für den Einsatz von Scheinwerfern | Anhang 1 |
Informationen zur Gefährdung durch Blendung | Anhang 2 |
Informationen zur Gefährdung durch UV-Strahlung | Anhang 3 |
Literatur | Anhang |
Impressum | Anhang |
Vorbemerkung
Diese BG-Information wurde in Zusammenarbeit zwischen der VBG, dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure und Lichttechnik von BR, Bavaria, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, SRT, Studio Hamburg, Studio Babelsberg, SWR, WDR und ZDF erarbeitet.
Ziel ist es, ein einheitliches sicherheitstechnisches Niveau für die Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern unter Berücksichtigung der spezifischen Betriebsweisen zu gewährleisten.
Anforderungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Scheinwerfern und deren Benutzung sind insbesondere in der Unfallverhütungsvorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" (BGV C1) sowie in den §§ 3, 4 und 10 der Betriebssicherheitsverordnung gestellt.
Diese BG-Information enthält unter anderem Kriterien und Merkmale für Scheinwerfer, die Bereitstellung sowie die qualifizierte Benutzung und Gefährdungsbeurteilung.
Die vorliegende BGI gibt außerdem eine Übersicht über anzuwendende Rechtsnormen und stellt Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.