
Abschnitt 2.4
Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten (DGUV Information 201-023)
Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten (DGUV Information 201-023)
Abschnitt 2.4 – 2.4 Geländerholm
Holm oder durchgehendes Element, das die obere Begrenzung des Seitenschutzsystems bildet.