
Abschnitt 2
Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten (DGUV Information 201-023)
Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten (DGUV Information 201-023)
Abschnitt 2 – 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt: