DGUV Information 203-023 - Ergonomie an Näharbeitsplätzen <zeilenumbruch />Ratgeber für die Praxis

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Ergonomie an Näharbeitsplätzen
Ratgeber für die Praxis
(DGUV Information 203-023)

Information

(bisher BGI 804-2)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
ccc_1752_190301_title.jpg

Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2019

InhaltAbschnitt
Einleitung1
Anleitung zur ergonomischen Gestaltung der Näharbeit2
Welche ergonomischen Gesichtspunkte sind zu beachten?2.1
Wie soll der Näharbeitsplatz konstruktiv gestaltet sein?2.2
Nähmaschinengestell2.2.1
Tischplatte2.2.2
Bedienelemente2.2.3
Materialzuführung und Nähgutablage2.2.4
Arbeitsstuhl2.2.5
Beleuchtung/Sehanforderungen/Sehfeld2.2.6
Umgebungsbedingungen2.2.7
Wie werden Sitz- und Steh-Näharbeitsplätze eingerichtet, damit eine gesunde Körperhaltung bei der Arbeit erreicht wird?3
Optimale Körperhaltung/empfehlenswerte Gelenkwinkel3.1
Einstellung bei höhenverstellbaren Tischen3.2
Vorgehensweise bei festen Tischhöhen3.3
Arbeitsorganisation4
Zusammenfassung der technisch-ergonomischen Anforderungen für NäharbeitsplätzeAnhang I
Anleitungen zur Einstellung der Tischhöhen in Abhängigkeit von den betrieblichen Rahmenbedingungen und SehanforderungenAnhänge II
Checkliste zur Überprüfung und Verbesserung von NäharbeitsplätzenAnhang III
Anhang IV
1 Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit
2 Normen
3 Verschiedenes
komm_mit_mensch.jpg

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Wer ein Unternehmen leitet, ist zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet und muss aus dieser Arbeitsschutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen.

Bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, kann er davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Diese DGUV Information wurde auf der Grundlage eines Forschungsberichtes, den die BG ETEM und BG RCI in Auftrag gegeben haben, erarbeitet und veröffentlicht (siehe Anhang IV).

Vorbemerkung

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind auch Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel zu berücksichtigen. Konkrete Hinweise dazu gibt die gleichnamige Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1151) mit dem Untertitel "Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem". Gefahren und Belastungen können vom Arbeitsmittel selbst ausgehen oder durch Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, den Arbeitsstoffen oder der Umgebung entstehen.

Beschäftigte können aber auch durch die Benutzung der Arbeitsmittel an den Näharbeitsplätzen ungünstig belastet werden, z. B. durch eine unergonomische Haltung bzw. durch psychische Belastungen wie Über- oder Unterforderung. Solche mittelbare Gefährdungen können kurz- oder langfristig zu Gesundheitsschäden führen oder Handlungsfehler begünstigen.

An vielen Näharbeitsplätzen kommt es bei Nichtbeachtung ergonomischer Grundsätze zu Belastungen des Muskel-Skelett-Systems, die Beschwerden oder Erkrankungen zur Folge haben können.

Um diese Belastungsfaktoren zu bewerten und Lösungen zur ergonomischen Verbesserung von Näharbeitsplätzen zu entwickeln, wurde im Auftrag der beteiligten Unfallversicherungsträger ein Forschungsvorhaben durchgeführt.

Der Abschlussbericht mit dem Titel "Ergonomie an Näharbeitsplätzen" ist als BIA-Report 7/2004 im Internet verfügbar (siehe Anhang IV).

Mit der Veröffentlichung dieser DGUV Information als praxisbezogener Ratgeber sollen

  • Fachleute in allen Branchen, in denen Nähtätigkeit ausgeführt wird, sowie Hersteller von Nähmaschinen, Arbeitstischen und Zubehör zur Nachbesserung sowie ergonomischen Konzeption neuer und bestehender Näharbeitsplätze angeregt und

  • Hinweise für die praxisgerechte Umsetzung der Erkenntnisse des Forschungsvorhabens gegeben werden.

Die ergonomische Gestaltung von Näharbeitsplätzen erhält die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.