
Abschnitt 4.6
Handlungsanleitung für die Arbeit mit Geräten zur provisorischen Rohrabsperrung (DGUV Information 201-022)
Handlungsanleitung für die Arbeit mit Geräten zur provisorischen Rohrabsperrung (DGUV Information 201-022)
Abschnitt 4.6 – 4.6 Ausbau
Die Versicherten dürfen mit dem Ausbau von Ausschubsicherung und Rohrabsperrgerät erst beginnen, wenn der Sperrdruck/Gegendruck vollkommen abgebaut ist.