
Handlungsanleitung für die Arbeit mit Geräten zur provisorischen Rohrabsperrung (DGUV Information 201-022)
Abschnitt 4.2 – 4.2 Betriebsanweisung
Die Betriebsanweisung nach Abschnitt 3.2 muss mindestens folgende Angaben enthalten:
zulässige(r) Rohrnennweite/Nennweitenbereich (mm)
maximal zulässiger Betriebsdruck des Absperrgerätes
Verwendung der in der Betriebsanleitung geforderten Sicherheitsventile und Manometer
maximal zugelassene Sperrdrücke aus Wasser oder Luft (Diagramme oder Tabellen)
vorbereitende Maßnahmen zum sicheren Einsatz
sicheres Einsetzen und Sichern gegen Ausschub und unkontrolliertes Verschieben (formschlüssige Sicherung durch Verbau oder Abstützen)
sicherer Ausbau
Instandhaltung und Lagerung
Prüfung und Prüfungsintervalle
vorgesehene Verwendung von Sicherungseinrichtungen (siehe auch Betriebsanleitung der Herstellerfirma) gegen unbeabsichtigtes Entfernen (bei Druckrohrprüfungen)
Die Betriebsanweisung muss an der Einsatzstelle einsehbar sein.