DGUV Information 203-022 - Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Sieb...

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Abschnitt 2.2, 2.2 Die Siebdruckform
Abschnitt 2.2
Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen Hinweise für Hersteller und Betreiber (DGUV Information 203-022)
Titel: Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen Hinweise für Hersteller und Betreiber (DGUV Information 203-022)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-022
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.2 – 2.2 Die Siebdruckform

besteht aus einem Siebdruckrahmen (meistens aus Leichtmetall), auf dem ein Gewebe gespannt ist. Dieses Gewebe wird mit einer Kopierschicht bedeckt, die an den nicht druckenden Stellen mit UV-Licht ausgehärtet wird. Die druckenden Stellen werden ausgewaschen, so dass die Maschen geöffnet sind (sog. Siebdruckschablone).