DGUV Information 203-022 - Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Sieb...

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Abschnitt 5.3, 5.3 Gefahren bei Wartungsarbeiten
Abschnitt 5.3
Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen Hinweise für Hersteller und Betreiber (DGUV Information 203-022)
Titel: Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen Hinweise für Hersteller und Betreiber (DGUV Information 203-022)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-022
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5.3 – 5.3 Gefahren bei Wartungsarbeiten

Folgende Gefahren können bei diesen Wartungsarbeiten entstehen:

  • Explosionsgefahr durch Funkenbildung

  • Explosionsgefahr durch elektrostatische Entladungen

  • Gesundheitsschäden durch Einatmen von Dämpfen über längere Zeiträume

  • Gesundheitsschäden durch Flüssigkeitsspritzer auf die Haut oder in die Augen

  • Verletzungen durch Sturz- und Rutschgefahr