DGUV Information 203-022 - Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Sieb...

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Abschnitt 5.1, 5 Sicherheitshinweise für Arbeiten an automat...
Abschnitt 5.1
Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen Hinweise für Hersteller und Betreiber (DGUV Information 203-022)
Titel: Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen Hinweise für Hersteller und Betreiber (DGUV Information 203-022)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-022
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5.1 – 5 Sicherheitshinweise für Arbeiten an automatischen Siebwasch- und Entschichtungsanlagen durch den Anwender
5.1 Wartung durch Fachpersonal

Anlagen zur automatischen Reinigung und Entschichtung von Siebdruckformen müssen regelmäßig gewartet werden. Diese Wartungen dürfen nur von Personen mit der geeigneten Fachkunde, d.h. in der Regel nur durch Service-Monteure, von Fachbetrieben durchgeführt werden.