
Abschnitt 4
Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV Information 214-010)
Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV Information 214-010)
Abschnitt 4 – 4 Voraussetzungen und Einsatzbereitschaft für die Hilfsmaßnahmen
Für eine schnelle und sichere Durchführung der Hilfsmaßnahmen müssen neben der Einsatzbereitschaft verschiedene Voraussetzungen der Einsatzfahrzeuge und der Ausrüstung erfüllt sein.