DGUV Information 214-010 - Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten

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Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten
(DGUV Information 214-010)

Information

(bisher: BGI 800)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe: März 2019

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Einführung
Begriffsbestimmungen1
Verantwortung des Unternehmens und der Beschäftigten2
Grundsätzliches2.1
Unternehmerpflichten2.2
Allgemeine Unternehmerpflichten2.2.1
Gefährdungsbeurteilung2.2.2
Betriebsanweisungen2.2.3
Arbeitnehmerpflichten2.3
Informationsaufnahme3
Voraussetzungen und Einsatzbereitschaft für die Hilfsmaßnahmen4
Eignung der Fahrzeuge4.1
Anerkennung4.1.1
Lichttechnische Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge4.1.2
Konturmarkierung4.1.3
Absicherungsmaterial4.1.4
Weitere Ausrüstungsgegenstände, Ersatzteile, Betriebs- und Hilfsstoffe4.1.5
Regelmäßige Prüfungen4.2
Persönliche Schutzausrüstungen4.3
Einsatzvoraussetzungen und Vorbereitungen4.4
Durchführung des Einsatzes5
Anfahrt zur Einsatzstelle5.1
Abstellen des Einsatzfahrzeuges, Prüfen der durchgeführten Maßnahmen5.2
Absicherung der Einsatzstelle5.3
Verhalten an der Einsatzstelle5.4
Allgemeine Verhaltensregeln5.4.1
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen5.4.2
Einsatzarbeiten5.5
Einsatzzeitbegrenzung5.5.1
Einsatz von Arbeitsleuchten5.5.2
Instandsetzungsarbeiten5.5.3
Bergungsarbeiten5.5.4
Abschlepparbeiten5.5.5
Abtransport von Fahrzeugen5.5.6
Ausbildung und Unterweisung der Beschäftigten6
Regelmäßige Unterweisung6.1
Umgang mit technischen Geräten6.2
Umgang mit Seil- und Bergewinden, Hubbrillen und Hebeeinrichtungen6.2.1
Umgang mit Kranen (Abschlepp-, Berge-, Ladekranen)6.2.2
Absicherung der Einsatzstellen6.3
Ladungssicherung6.4
Instandsetzungsarbeiten6.5
Umgang mit Betroffenen6.6
Besondere Vorschriften der StVO und StVZO6.7
Informationsaufnahme für die Pannenhilfe/Unfallhilfe (Checkliste)Anhang 1
Sicherheitshinweise für BetroffeneAnhang 2
RegelpläneAnhang 3
InformationsgrundlagenAnhang 4

Einführung

Jahr für Jahr werden Hilfeleistungen bei Pannen, Unfällen, Havarien in großer Zahl von Serviceunternehmen (Pannenhilfsdiensten, Reifendiensten, Automobilclubs, Abschlepp- und Bergungsunternehmen, Kfz-Werkstätten) durchgeführt.

Solche Arbeiten an liegengebliebenen oder verunfallten Fahrzeugen gehören zu den gefährlichen Arbeiten, weil sie meistens im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs durchgeführt werden müssen. Auch wenn sich die große Mehrheit der sich einer Pannen-/Unfallstelle (Einsatzstelle) annähernden Verkehrsteilnehmerinnen oder Verkehrsteilnehmer richtig bzw. für die dort Beschäftigten unkritisch verhält, so können doch diejenigen Fahrerinnen und Fahrer, die unkonzentriert, übermüdet, aggressiv oder in der diffizilen Verkehrssituation überfordert sind, zur tödlichen Gefahr werden.

Daher ist es für den Personenkreis, der Pannen-/Unfallhilfsarbeiten durchführt, überlebenswichtig, sich und andere Beteiligte situationsangepasst optimal zu sichern. Jeder Einsatzfall ist anders gelagert, weshalb nicht jede der Sicherungsmaßnahmen in allen Situationen gleichermaßen ausreichend und sinnvoll sein kann. Auch vermeintlich gleich gelagerte Standard-Hilfeleistungen können sich als höchst unterschiedlich darstellen: Wo das Nachfüllen von Kraftstoff auf einem Parkplatz neben einer wenig befahrenen Kreisstraße eine sichere Angelegenheit sein kann, da kann die gleiche Hilfeleistung in einem stark befahrenen Tunnel mit Gegenverkehr in höchstem Maße kritisch werden.

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Abb. 1 Pannenhilfe mit tragischen Folgen

Faktoren, die eine Hilfsmaßnahme wesentlich beeinflussen und bei jedem Einsatz anders sein können, sollen hier exemplarisch aufgeführt werden:

  • Meldebild bei Informationsaufnahme

    Die Aufnahme und die Bewertung der eingehenden Informationen stellen die ersten Schritte zur Hilfeleistung dar. Welche Leistungen sind zu erbringen, welche Maßnahmen erforderlich? Von Umfang und Qualität der Information hängt es in wesentlichem Maße ab, dass die Helferinnen oder Helfer die situationsgerechten Maßnahmen treffen. Durch stressbedingte Faktoren, Übermittlungsfehler, Ortsunkenntnis usw. des Hilfe Suchenden ist stets mit unvollständigen oder falschen Angaben zu rechnen.

  • Witterungsbedingungen

    Nässe, Kälte, Hitze, Wind, Schnee und Eis können die Arbeiten an der Einsatzstelle und die zurückzulegenden Wege erheblich erschweren.

  • Tageszeit, Lichtverhältnisse

    Die unterschiedlichen Lichtverhältnisse bei Tag und Nacht haben großen Einfluss auf Sicherheit und Dauer der Hilfsmaßnahmen.

  • Lage der Einsatzstellen

    Hier muss berücksichtigt werden, ob sich Einsatzstellen auf Autobahnen, Bundesstraßen, Land- oder Kreisstraßen, in der Stadt oder auf dem Land befinden. Ist die Verkehrsdichte hoch oder niedrig? Wie hoch sind die gefahrenen Geschwindigkeiten? Liegen Einsatzstellen hinter Kurven oder Kuppen, auf gerader Strecke, in Baustellen oder im Tunnel?

  • Bodenbeschaffenheit

    Der Untergrund kann z. B. aus tragfähigem Asphalt oder Beton, aus Kies oder Schotter oder aus unbefestigtem, nicht tragfähigem Gelände bestehen.

  • Vorgefundene Absicherung

    Hier erstreckt sich die Bandbreite dessen, was die Helferin oder der Helfer beim Eintreffen vorfindet, vom völlig ungesichert abgestellten Pannen-/Unfallfahrzeug über durchgeführte Maßnahmen, wie sie § 15 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorschreibt, bis hin zu weiträumigen Absicherungen seitens Polizei oder Autobahn-/Straßenmeisterei.

  • Art und Dauer des Einsatzes

    Die durchzuführenden Hilfsmaßnahmen können kurzzeitig zu erledigen sein oder länger dauern, sie können mitunter auch vor Ort nicht durchführbar sein, also eine Bergung oder ein Abschleppen erforderlich machen.

  • Art und Größe des Pannen-/Unfallfahrzeuges

    Von Art und Größe des mit einer Panne bzw. durch einen Unfall liegengebliebenen Fahrzeuges ist z. B. die Größe eines einzusetzenden Bergungs- bzw. Abschleppfahrzeuges oder die notwendige Ausstattung eines Pannenhilfsfahrzeuges abhängig.

Viele Probleme, die bei einem Einsatz auftreten, können aber durch eine gute Organisation im Vorfeld vermieden, Gefährdungen minimiert werden. Geeignete Einsatzfahrzeuge, geeignetes Werkzeug, ausgebildetes Personal, gute Ortskenntnisse, mitgeführte Hilfsmittel, z. B. Betriebsstoffe, Öle, Beleuchtungsmöglichkeiten, Unterstellheber und - besonders wichtig - geeignetes und richtig eingesetztes Absicherungsmaterial, verbessern die Qualität der Hilfe vor Ort, verkürzen die Aufenthaltsdauer des Einsatzpersonals im Gefahrenbereich des Straßenverkehrs und tragen so zur Sicherheit der Beschäftigten bei.

Der wichtigste Grundsatz lautet:

ccc_1747_190301_02.jpgPersonenschutz geht vor Sachschutz!

Weil das Risiko mit zunehmender Verweildauer stark ansteigt, ist die Einsatzzeit im Gefahrenbereich auf das kürzestmögliche Maß zu beschränken!

Diese DGUV Information gibt Hinweise für die Vorbereitung und die sichere Durchführung von Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten und konkretisiert die Absicherung von Einsatzstellen anhand von Beispielen (Regelplänen).

Sie enthält weiterhin Angaben für die Ausbildung und Unterweisung der Beschäftigten, für deren Ausstattung mit persönlichen Schutzausrüstungen, für die Eignung und Ausrüstung der Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppfahrzeuge und beinhaltet eine Muster-Checkliste für eine systematische Informationsaufnahme für Pannen-/Unfallhilfe.

Bestehende straßenverkehrsrechtliche Vorschriften für die Ausrüstung von Einsatzfahrzeugen (Pannenhilfsfahrzeugen) oder die Absicherung von liegengebliebenen Fahrzeugen bleiben hiervon unberührt.

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