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Abschnitt 3.1, 3 Arbeitsverfahren/Tätigkeiten 3.1 Beschreibu...
Abschnitt 3.1
BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Einsatz von Straßenfräsen mit Absauganlagen - Fräsen von Asphaltbelägen (bisher: BGI 790-020)
Titel: BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Einsatz von Straßenfräsen mit Absauganlagen - Fräsen von Asphaltbelägen (bisher: BGI 790-020)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-720
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.1 – 3
Arbeitsverfahren/Tätigkeiten

3.1
Beschreibung des Arbeitsverfahrens

Kaltfräsen dienen der Instandhaltung und Reparatur von Straßen. Sie erhalten natürliche Ressourcen durch recyclingfähiges Fräsgut.

Die Maschine wird von einem Bediener auf einem über der Fräswalze angeordneten Fahrerstand bedient, die Feinjustierung der Frästiefe wird durch einen Bodenmann vorgenommen, der sich während des Fräsvorganges neben der Maschine aufhält.

Das gewonnene Fräsgut (Ausbauasphalt) wird über ein integriertes Ladeband auf Lkw verladen.