
Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Galvanotechnik und Eloxieren (DGUV Information 213-716)
Abschnitt 2 – 2 Anwendungsbereich und Hinweise
Diese EGU geben dem Betrieb praxisgerechte Hinweise wie sichergestellt werden kann, dass Arbeitsplatzgrenzwerte und andere Beurteilungsmaßstäbe eingehalten sind oder anderweitig davon ausgegangen werden kann, dass der Stand der Technik erreicht ist. Werden die Verfahrensparameter sowie die Schutzmaßnahmen eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass das Minimierungsgebot nach § 7 Abs. 4 der GefStoffV erfüllt wird.
Diese Empfehlungen gelten für Arbeitsbereiche, in denen im Tauchverfahren Metall- und/oder Kunststoffteile beschichtet oder Aluminiumteile im Eloxalverfahren behandelt werden.
Sie gelten für:
Vorbehandlungsverfahren
Polieren, Glänzen, chemisches Entgraten
Reinigen, Abkochentfettung
Elektrochemische Reinigung
Dekapieren
Beizen im Verfahrensablauf des galvanischen Beschichtens
(Prozessbehältergröße: L < 12 m, B < 1,2 m)
Beschichtungsverfahren
Hartverchromen
Glanzverchromen
Vernickeln, Glanznickel/Halbglanznickel
Vernickeln - chemisch
Verkupfern; sauer, alkalisch, cyanidisch und Kupferlegierungsverfahren
Verzinken; Zink- und Zinklegierungsverfahren
Vergolden, Versilbern, cyanidische und cyanidfreie Verfahren
Eloxieren (Schwefelsäureverfahren, Oxalsäureverfahren)
Nachbehandlung
Chromatieren
Phosphatieren
Anlagentechniken
Manuell bediente Anlagen
Bedienung mit Hebezeug, Kran oder mit von Hand betätigten Beschickungsgeräten
Automatische Anlagen
Aufsteck- und Abnahmestation
Trommelbe- und -entladung
Diese Empfehlungen gelten nicht für Verfahren bei der Leiterplattenherstellung, beim Brünieren und Lackieren (z. B. Kathodisches Tauchlackieren (KTL)), beim Feuerverzinken, beim Betrieb von Bandbeschichtungsanlagen, sowie bei der Abwasserbehandlung. Auch sind Reinigungsverfahren außerhalb der Vorbehandlung und Wartungstätigkeiten im Allgemeinen ausgenommen.
Diese EGU behandeln ausschließlich die inhalative Gefährdung. Es sind auch andere, z. B. dermale, orale, physikalisch-chemische oder psychische Gefährdungen möglich. Diese sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.