
Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Galvanotechnik und Eloxieren (DGUV Information 213-716)
Abschnitt 5.2 – 5.2 Expositionsmessungen am Arbeitsplatz
Die Ergebnisse der statistischen Auswertungen der verschiedenen Expositionsmessungen sind im Anhang dargestellt.
Im Zeitraum von Januar 2016 bis Dezember 2019 wurde im Messsystem Gefährdungsermittlung der UV-Träger (MGU) das Messprogramm 9192 "Galvanotechnik" zur Ermittlung der inhalativen Exposition in galvanotechnischen Betrieben und an Eloxalanlagen durchgeführt. Zusätzlich wurden Messungen an den Prozessbehältern der verschiedenen Vorbehandlungs-, Beschichtungs- und Nachbehandlungsverfahren durchgeführt. Das Messprogramm 9192 "Galvanotechnik" läuft über den genannten Zeitraum hinaus weiter.
Messungen im Rahmen von MGU-Messprogrammen zeichnen sich durch eine einheitliche Messstrategie und eine systematische Erhebung und Dokumentation von Betriebs- und Expositionsdaten aus. Die Messungen in 168 Betrieben erfolgten durch die Messtechnischen Dienste von vier Berufsgenossenschaften. Die analytischen Bestimmungen wurden im IFA vorgenommen.
Die Messstrategie des Messprogramms 9192 "Galvanotechnik" bestand darin, Gefahrstoffmessungen mit folgenden Zielrichtungen durchzuführen:
personenbezogene (überwiegend personengetragene) Expositionsmessungen zur Beurteilung der Exposition der Beschäftigten
stationäre Messungen an den Prozessbehältern zur Beurteilung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen bei den unterschiedlichen galvanotechnischen Prozessen
Die Messungen wurden folgenden Hauptprozessen in Übereinstimmung mit dem MGU-Messprogramm 9192 zugeordnet:
Eloxalanlage
Galvanik, Tiefdruck
Galvanik, Hartverchromen
Galvanik, Glanzverchromen
Galvanik, Vernickeln
Galvanik, Verzinken
Dokumentiert sind die Expositionsdaten in der IFA-Expositionsdatenbank "Messdaten zur Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz" (MEGA).
Bei den Auswertungen personengetragener bzw. personenbezogener Messungen (siehe Tabellen 1 bis 5 im Anhang) wurden nur Arbeitsplatzmessungen berücksichtigt, bei denen die Probenahme- und Expositionsdauer ≥ 2 Stunden betrug und Erfassungseinrichtungen an den Prozessbehältern vorhanden waren.
Bei den Auswertungen stationärer Messungen an den Prozessbehältern (siehe Tabellen 6 bis 8 im Anhang) wurden nur Daten berücksichtigt, bei denen die Probenahmedauer ≥ 2 Stunden betrug und Erfassungseinrichtungen an den Prozessbehältern vorhanden waren.
Die Auswertung erfolgte nach folgenden Kriterien:
Probenahme personengetragen und stationär personenbezogen, differenziert nach
Arbeitsbereichen (Anlagenbedienung, Aufsteck- und Abnahmeplätze sowie Trommelbe- und entladung)
Gefahrstoffen
Hauptprozessen
Anlagenarten
Probenahme stationär, an den Prozessbehältern zur Beurteilung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, differenziert nach
Prozessbehältern
Gefahrstoffen
Folgende statistische Parameter werden dargestellt:
Anzahl der Messwerte
Anzahl der Betriebe
Prozent der Werte ≤ Beurteilungsmaßstab (BM)
Prozent der Werte unter der Bestimmungsgrenze (BG)
Minimalwert
50 %-Wert
90 %-Wert
95 %-Wert
Maximalwert
Die Bestimmungsgrenzen wurden gemäß der Standardprobenahmeverfahren aus der IFA-Arbeitsmappe "Messung von Gefahrstoffen" ermittelt [16].
Mindesteinstufung bzw. Herstellerangaben - Quelle: www.dguv.de/ifa/stoffdatenbank