DGUV Information 213-715 - Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei d...

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Abschnitt 1, Anwendungsbereich
Abschnitt 1
Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung von Holz, Papier und Leder Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung (bisher: BGI/GUV-I 790-015)
Titel: Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung von Holz, Papier und Leder Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung (bisher: BGI/GUV-I 790-015)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-715
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1 – Anwendungsbereich

Diese EGU beziehen sich auf den Einsatz von reaktiven Polyurethan (PUR)-Schmelzklebstoffen auf der Basis von Diphenylmethandiisocyanat (MDI) mit einem maximalen Anteil von 4 % Monomeren und dessen Prepolymeren in den Arbeitsbereichen:

  • Druckweiterverarbeitung,

  • Holz- und Holzwerkstoffbeschichtung,

  • Schuhherstellung,

  • Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen, Polstermöbeln und weitere Verfahren

sowie

  • Abfüllung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen.

Die EGU beschreiben technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die den Stand der Technik definieren. Die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen legt eine sichere Arbeitsweise unter Verzicht auf Messungen fest und gilt als Empfehlung zur Erfüllung der Gefährdungsermittlung nach der Gefahrstoffverordnung.

Hinsichtlich der inhalativen Exposition liegt nach TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen" bei Tätigkeiten mit reaktiven, heißen PUR-Schmelzklebstoffen auf der Basis von MDI eine mittlere Gefährdung vor. Da bei Tätigkeiten mit diesen reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen keine Exposition gegenüber anderen Isocyanaten besteht, genügt die Messung des monomeren MDI. In solchen "Monomer-dominierten Systemen" können die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) direkt zur Beurteilung der Gesamtexposition herangezogen werden.

Bei Anwendung der Schutzmaßnahmen entsprechend diesen Empfehlungen wird eine inhalative Belastung der Beschäftigten von 0,05 mg/m3 als Summenindex im Schichtmittel und als Spitzenexposition unterschritten. Tätigkeiten mit emissionsarmen PUR-Schmelzklebstoffen führen zu einer geringen Gefährdung. Für Niedrigtemperatur-Klebstoffe sind derzeit noch nicht ausreichend Messdaten vorhanden, um eine abschließende Expositionsbewertungvornehmen zu können.

Die Exposition der Haut gegenüber MDI ist bei der Handhabung und der mechanischen Bearbeitung von weitgehend ausreagierten PUR-Produkten als gering anzusehen. Eine mittlere bis hohe Gefährdung der Haut durch MDI ist gegeben bei Hautkontakt mit noch nicht ausreagierten reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen. Eine dermale Exposition ist jedoch bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen nach dieser EGU nicht gegeben.

Diese EGU finden keine Anwendung für Tätigkeiten mit

  • reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit mehr als 4 % monomerem MDI,

  • reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit anderen Isocyanaten als MDI,

  • Schmelzklebstoffen auf der Basis von Ethylenvinylacetat-Copolymeren (EVA), Polyester und Polyamid,

  • wässrigen oder lösemittelhaltigen Einkomponenten(1K)- oder Zweikomponenten (2K)-PUR-Klebstoffen,

  • strahlungshärtenden PUR-Acrylat-Mischschmelzklebstoffen

sowie

  • anderen Gefahrstoffen wie z. B. Lösemitteln zur Reinigung von Anlagen.